GESETZLICHE BETREUUNG

Das Betreuungsrecht dient der Unterstützung und dem Schutz erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.

Diese Situation kann nicht nur durch Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall, in dessen Folge die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig wird. In diesen Fällen kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers bzw. einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein.

Wir werden von den Betreuungsgerichten als Berufsbetreuer bestellt. Wir bieten somit im Rahmen unserer selbständigen Berufsausübung Betreuungen gem. § 1814 ff. BGB an.